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Nutzungsgebühr 2023

für Camper der Steinablage D100

Alle Gebühren sind in bar im Voraus beim Platzwart zu entrichten 

 
 
Kurtaxe ab 18 Jahre pro Übernachtung und Person  
1,60€
 
Übernachtung je Erwachsene (im Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil, PKW bzw. freien Himmeluf dem Zeltplatz D100, auf Boote, Schwimmkörper, usw.)  je Übernachtung  5,00 €
Kinder bis 16 Jahren je Übernachtung 2,00 €
Besucher (Erwachsene u. Kinder) je Tag 2,00 €
Zelt - 2 Personen je Übernachtung 5,00 €
Zelt über 2 Personen je Übernachtung 6,00 €
Wohnwagen / Wohnmobil bis 6m je Übernachtung 8 ,00 €
Wohnwagen / Wohnmobil über 6m je Übernachtung 10,00 €
Anlegen u. Festmachen von Boote je Tag 2,50 €
je PKW / je Anhänger (ohne Versicherung) je Tag 2,00 €
Stromversorgung  Zelte-Wohnwagen- Wohnmobile je Tag 4,00 €
Haustiere je Tag 2,00 €

Faltboote, Kanu abstellen

(ohne Versicherung)

je Tag 1,50 €
Wasserlassung bzw. Herausziehen von Sportboote   15,00 €
Duschmarke ( 3 Minuten)   2,00 €

Waschmaschine pro Ladung

Trockner pro Ladung

 

5,00 €

5,00 €

Campingordnung

01. Jede Familie, die Mitglied im Verein ist, hat Anspruch auf einen Standplatz. Ein Standplatz ist die Fläche, die auf dem vom Verein gepachteten Waldgrundstück zum Aufstellen von Zelten und Wohnanhängern und des zugehörigen KFZ bestimmt ist.
 
02. Im Interesse der Gestaltung unseres Vereinsgeländes durch die Saisoncamper wird jedem Saisoncamper grundsätzlich in jeder Saison dieselbe Standfläche zugewiesen.
 
03. Die Camper haben zu sichern, dass die vorhandenen natürlichen Bedingungen in ihrer Art, Form und Anzahl erhalten bleiben. Ein Umgraben innerhalb des gepachteten Vereinsgeländes ist daher nicht gestattet.
 
04. Das Absägen bzw. Beschädigung von Bäumen durch Einbringen von Schrauben, Nägel, Haken oder anderen metallischen Befestigungsmaterial verstößt gegen das „Gesetz zum Schutz von forstlich in genutzten Flächen“ und ist daher unter Strafe gestellt. Spannseile sind an Bäume so anzubringen, dass ein Verletzen der Baumrinde vermieden wird.                                                                                                 

Innerhalb der Stellflächen ist das Anpflanzen von Bäumen verboten und die angepflanzten Hecken dürfen eine maximale Höhe von 1 m erreichen.
 
05. Im Interesse der Erhaltung der Vogelwelt werden Nistkästen angebracht. 
 
06. Das gepachtete Waldgrundstück ist in seiner, durch das Amt für Forstwirtschaft festgelegter Begrenzung, durch geeignete Markierungszeichen und Beschilderung kenntlich gemacht. Unbefugtes Beteten und Nutzung ist nicht gestattet. Beim betreten des Platzes hat sich jeder beim Platzwart zu melden.
 
07. Jedes Vereinsmitglied und Camper ist für die Einhaltung von Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit und Brandschutz auf dem Vereinsgelände verantwortlich. Erforderliche Arbeitsleistungen zur Erhaltung und Verbesserung des Campingsniveaus werden in einem Arbeitsplan bekannt gegeben. Jedes Vereinsmitglied hat dazu mit Arbeitsleistungen beizutragen. Bei Nichtteilnahme wird ein finanzieller Ausgleich erhoben. Die Anzahl der gemeinnützigen Stunden werden jährlich anhand der Erfordernisse durch den Vorstand festgelegt.
 
08. Der Aufbau der Unterkünfte ist erst nach Zuweisung des Standplatzes durch das verantwortliche Vorstandsmitglied gestattet. Am Saisonende ist der Stellplatz vollständig zu beräumen das heißt alle Gerüste, Umbauten sind zu entfernen. (Ausnahme Faschinierungen im Boden ) Der Stellplatz bleibt naturbelassen.
 
09. Die Zuweisung der Standflächen erfolgt für den Saisoncamper, bei Aufnahme in den Verein und dem Zeitcamper und Wasserwanderer, bei der Anmeldung. 
 
10. Im Interesse einer aktiven Erholung ist folgende Platzruhe einzuhalten :                         

Mittagsruhe : täglich in der Zeit    von 13.00 – 15.00 Uhr                          Nachtruhe   : Montag bis Freitag   von 22.00 – 07.00 Uhr                                              

Freitag bis Sonntag  von 23.00 – 08.00 Uhr
 
Während dieser Zeit sind Tongeräte, sowie Unterhaltungen auf     Zeltlautstärke zu beschränken . Das Befahren des Pachtgeländes mit     Motorfahrzeugen aller Art, ist während dieser Zeit nicht gestattet.     .Außerhalb der „Ruhezeit“ ist im Interesse des Erholungseffektes eine     Lärmbelästigung jeder Art zu vermeiden .
 
11. Das Betreiben von Stromerzeugern mit VK oder DK durch Campingfreunde widerspricht den Grundsätzen unserer Vereinsordnung und ist nicht gestattet. Die Ausnahme wird durch den Vorstand im Einzelfall geprüft.
 
12. Abfälle jeder Art sind nur in die dafür aufgestellten Behälter zu verbringen .Kinder , die Abfallcontainer nicht selbständig öffnen und schließen können , sind von den Erziehungsberechtigten damit nicht zu beauftragen .Die unmittelbare Umgebung der Abfallcontainer ist sauber zu halten .Das Vergraben oder Verbringen von Abfall jeder Art im Wald oder an den dafür nicht gekennzeichneten Plätzen ist untersagt . Zigaretten – oder Zigarrenreste gehören in dem Aschenbecher und nicht in die Natur.
 
13. Im Interesse der Erhaltung der Umwelt fühlen sich alle Nutzer unseres Vereinsgeländes verpflichtet, auch außerhalb unseres Pachtgeländes für Sauberkeit zu sorgen und Verpackungsabfälle nicht achtlos im Wald oder auf Waldwegen wegzuwerfen.
 
14. Ballspiele sind nur außerhalb der Stand,- Parkflächen und der Uferzone gestattet. Radfahren zwischen den Standflächen ist zu unterlassen.
 
15. Die Brandschutzstreifen sind jährlich zu erneuern und durch die Vereinsmitglieder ständig sauber zu halten. Der Brandschutzstreifen ist von Holzresten, abgefallenen Ästen oder Zweigen unaufgefordert von den Vereinsmitgliedern zu beräumen. Das Befahren oder Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf dem Brandschutzstreifen ist untersagt. Die Nutzung des Campingplatzes ist nur gestattet mit gültigem Gas-TÜV. Niederspannungsanlagen sind nach gültigen Bestimmungen abgesichert zu betreiben. 
 
16. Offene Feuer jeglicher Art sind verboten. Bei Verwendung handelsüblicher Spiritus – und Benzinkocher ist ein Sicherheitsabstand zu den Unterkünften einzuhalten und eine entsprechend große Feuergrube anzulegen. Handlöschgeräte wie Wassereimer, Spaten oder Schaufel müssen zur Brandbekämpfung in unmittelbare Nähe der Feuerstelle bereitliegen.
 
17. Grillen und Räuchern ist ab Waldbrandgefahrenstufe „3“ nur an den ausgewiesenen Stellen erlaubt.
 
18. Das Rauchen im Wald ist verboten.
 
19. Für die Trinkwasserversorgung stehen 3 Handsaugpumpen zur Verfügung. Im Umkreis von mindestens 5 m ist das       Waschen      Geschirrspülen
     Ausgießen von Schmutzwasser aller Art sowie      jegliche Verunreinigung des Bodens verboten.
 
20. Die Fäkalienabfuhr der Gemeinschaft – WC – Anlagen wird durch den Vorstand organisiert. Entsorgung der einzelnen Chemietoiletten aus den Wohnwagen und Wohnmobilen ist nur an der Entsorgungstelle am Sanitärcontainer gestattet. Die Entsorgung hat entsprechend dem Unterweisungshinweis zur fachgerechten Entsorgung der Wohnwagentoiletten zu erfolgen.  
 
21. Hunde sind auf dem Vereinsgelände an der Leine zu führen. Das Baden der Tiere im Bereich des gepachteten Vereinsgeländes ist grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlung kann Platzverweisung des Tieres und Halter erfolgen.
 
22. Das Befahren des Vereinsgeländes mit Motorfahrzeugen ist nur auf den Fahrwegen außerhalb der Zeltstandfläche gestattet. Bei Auf – und Abbau der Unterkünfte kann das Fahrzeug nur zur Be – und Entladung in unmittelbarer Nähe der Standfläche abgestellt werden.
 
23. Das Parken der Fahrzeuge und Hänger darf nur an den dafür vorgesehenen Plätzen erfolgen. Ein Parken im Bereich der Stellflächen der Zelte und Wohnwagen ist verboten. Eine Ausnahme wird nur durch den Platzwart nach örtliche Sachlage erteilt.
 
24. Alle Motorfahrzeuge sind so zu parken, dass das Fahrzeug sofort, ohne zu rangieren auf den vorgesehenen Fahrwegen abfahren kann. (Autos stehen grundsätzlich in Fahrtrichtung).
 
25. Autowäsche, sowie Reparaturen, sind nicht gestattet.
 
26. Für auftretende Schäden an Personen und Sachwerten übernimmt der Verein keine Haftung. Es wird empfohlen , dass die Camper eine entsprechende Versicherung abschließen 
 
 
Rheinsberg , den 03.06.2017
 
                                                                      Vorstand des Vereins